THERAPIEANSATZ

Das therapeutische Vorgehen erfolgt ressourcenorientiert und basiert maßgeblich auf verhaltenstherapeutischen

Techniken.

Die Verhaltenstherapie ist ein wissenschaftlich fundierter Therapieansatz. Auf Basis von Lerntheorien entwickelt, integriert dieses handlungsorientierte und effiziente Verfahren inzwischen über die Lernprinzipien hinaus auch kognitive, emotionale sowie erlebensbasierte Ansätze.

In der Verhaltenstherapie wird von der Annahme ausgegangen, dass psychische Beschwerden oder Beziehungsstörungen auf Lernprozesse zurückzuführen sind. Ursächliche ungünstige Einstellungen oder Verhaltensweisen sind demnach in der Lebensgeschichte erworben und können auch wieder „verlernt“ - also verändert - werden.

 

Diese ursächlichen ungünstigen Einstellungen oder Verhaltensweisen werden in der Behandlung zunächst gemeinsam analysiert und anschließend verändert. Ziel der Therapie ist der Erwerb hilfreicher Einstellungen bzw. Verhaltensweisen, um die Beziehung zu sich selbst und zu anderen Menschen befriedigender gestalten zu können und so das persönliche Wohlbefinden zu steigern.

 

Dabei steht die „Hilfe zur Selbsthilfe“ im Mittelpunkt.

Therapeutisch wird der Patient darin unterstützt, Lösungsansätze zu entwickeln und diese zu realisieren, um psychische Beschwerden abzubauen.

 

Der Schwerpunkt der Arbeit liegt im Hier und Jetzt. Relevante biografische Aspekte aus der persönlichen Lerngeschichte werden dabei jedoch für das Verstehen und Verändern der seelischen und/oder körperlichen Beschwerden einbezogen.

 

Der Therapieprozess vollzieht sich in einer respektvoll-unterstützenden Atmosphäre. Voraussetzung für die Behandlung ist die Bereitschaft, offen über sich und eigene Schwierigkeiten zu sprechen sowie aktiv an deren Veränderung mitzuwirken.

Neben dem kognitiv-verhaltenstherapeutischen Ansatz sind in meiner Arbeit weitere methodische Ausrichtungen bedeutsam, wie beispielsweise die Schematherapie, interpersonelle Therapiemethoden, traumaindizierte Verfahren und Entspannungstechniken. Der Einsatz erfolgt störungsspezifisch und richtet sich jeweils nach dem bestehenden Beschwerdebild.

 

Die gesetzlich vorgeschriebene kontinuierliche Fortbildung, Intervision und Supervision tragen zur Qualitätssicherung bei.